Was tun bei Fischsterben?

Verhaltensregeln bei Fischsterben

Kennzeichnend für ein Fischsterben –bedingt durch das Einleiten giftiger Abwässer– ist, daß alle im Gewässer vorkommenden Fischarten, ob nun groß oder klein, gleich- zeitig davon betroffen sind. Es treten urplötzlich große Verluste auf.

Um zu beweisen, welches Gift, und wer es in das Gewässer eingeleitet und somit das Fischsterben verursacht hat, sind folgende Maßnahmen zu treffen:

1.                 Unbedingte Benachrichtigung von Polizei (Notruf 110) und von Vertretern des Vorstandes (Telefonnummern sind den Vereinsnachrichten oder der Hompage zu entnehmen)

2.                 Die früher als dringend angesehene Entnahme von Wasserproben im Bereich des Abwassereinlaufes durch uns Angler wurde im Laufe der letzten Jahre aus beweistechnischen Gründen der Unteren Fischerei Behörde (Feuerwehr, pp) übertragen.

3.                 Tote Fische als Beweismittel zu sammeln ist nicht sinnvoll, da die meisten Gifte über die Kiemen aufgenommen werden und bereits in geringen Konzen- trationen tödlich sind; diese geringen Mengen sind aber nicht nachweisbar.

4.           Die weitere Bearbeitung, die Benachrichtigung der RFG, des Landesamtes für Fischerei usw., übernehmen die Gewässerwarte, sofern sie nicht bereits die ersten Maßnahmen selber getroffen haben.